Hauptinhalt: Kurztaste 1
Hauptnavigation: Kurztaste 2
Gemeinde
Bartholomäberg
Bürgerservice
Verordnungen, Gebühren und Richtlinien
Formulare
Veröffentlichungsportal
Müllkalender
Abfallsammelstellen
Abfalltrennung und -verwertung
Trinkwasseruntersuchung
Blackout Infos der Gemeinde
Newsletter
Bärger Blättli
News
Mitteilungen des Bürgermeisters
Anfrage und E-Mail
Barrierefreiheit
Fundamt.gv.at-Fundgegenstände
Verwaltung
Abteilungen
Amtsleiter
Kontakt
MitarbeiterInnen
Web
Datenschutz
Impressum
Sitemap
Suche
Politik
Bürgermeister
Vizebürgermeister
Gemeindevorstand
Gemeindevertretung
Ausschüsse
Sitzungsprotokolle
Unsere Gemeinde
Einrichtungen
Fahrpläne Bus und Bahn
Tiersitting
Feuerwehr- und Vereinswesen
Jobbörse
Webcam
Digitaler Ortsplan
Katasterinformationen
Pfarren
Veranstaltungen
Wissenswertes
Wappen der Gemeinde
Ortsgeschichte
Statistische Daten
Steuerbuch
Urkunden aus dem Landesarchiv
Zahlen und Fakten
Geographisches
Geologisches
Partnergemeinde Ober-Ramstadt
Alpwesen
Fotogalerie
Sie befinden sich hier:
Startseite
Gründe, warum eine Zivildiensterklärung abgelehnt werden kann
Wenn der Wehrpflichtige eine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat, bei der Waffengewalt gegen Menschen angewendet oder angedroht wurde oder die im Zusammenhang mit Waffen oder Sprengstoff begangen wurde
Wenn der Wehrpflichtige einem Wachkörper des Bundes oder der Gemeinde angehört
Wenn die Frist für die
Abgabe der Zivildiensterklärung
überschritten wurde
Wenn die Zivildiensterklärung unter Vorbehalt oder Bedingungen abgegeben wurde
Wenn die Zivildiensterklärung unvollständig ist
Das Recht, eine Zivildiensterklärung abzugeben, ruht für die Dauer eines Jahres nach Einbringung einer Widerrufserklärung zu einer bestehenden Zivildienstpflicht, ebenso nach Aufhebung der Zivildienstpflicht (wegen der Übertretung des Verbotes, verbotene Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtige Schusswaffen zu erwerben oder zu besitzen oder Schusswaffen zu führen)
Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt